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 (Bild: Microsoft)
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Urteil: Website-Betreiber haften für eingebundene RSS-Feeds

27.05.2010 - Das Landgericht Berlin zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat jetzt geurteilt (AZ 27 O 190/10 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ), dass Websitebetreiber für Rechtsverletzungen in eingebundenen RSS-Feed Dritter haften.

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