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Deutsche Verleger als Demokratiefeinde
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Am: 18.06.2018
Zu: Deutsche Verleger als Demokratiefeinde
Kreutzer ist völlig unsachlich, wenn er insinuiert, irgendein Gericht würde einen Primitiv-Hauptsatz wie "Kim trifft Donald" als schutzwürdig einstufen (und wie gesagt, kein Verlagsjurist würde sich die Blöße geben, deshalb jemanden anzuzeigen). Das primäre Recht ist und bleibt das Urheberrecht, und schon danach gebricht es dem obigen Satz an der nötigen Schöpfungshöhe. Eine schützenswerte Leistung eines Verlags kann nur darin bestehen, einen Beitrag so zu verpacken und aufzubereiten, dass er größere Verbreitung findet. Selbst wenn der Redakteur und nicht der Autor die Headline getextet hat, ist das nicht automatisch der Fall. Eine Prozesslawine wird es schon deshalb nicht geben, weil die Beweislast bei Kläger liegt, die Beweisführung im Normalfall viel zu schwierig und die Erfolgsaussicht der Klage viel zu gering wäre.