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iBusiness-Analyst Sebastian Halm

Deutsche Verleger als Demokratiefeinde

18.06.2018 - Viele deutsche Verleger leben in einer Parallelwelt. Könnte einem egal sein, wenn sie von dort aus nicht systematisch Freiheit und Demokratie zerstören würden, um die eigene ungewaschene Haut zu retten.

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Von: Ulf Froitzheim ,  UJF.biz
Am: 18.06.2018

Zu: Deutsche Verleger als Demokratiefeinde

Dass das deutsche LSR Murks ist, lässt sich nicht bestreiten. Aber gerade deswegen ist Ihre alarmistische Polemik auch völlig überzogen. Ich will mich gar nicht lange damit aufhalten, dass nicht Verleger, sondern Journalisten über Arbeitsbedingungen bei Amazon oder Zalando schreiben. Keinem noch so bösen Verlag geht es darum, Bagatell-Prozesse gegen Privatleute zu führen. Till Kreuzer und die "Senf-Ikone" Julia Reda als Kronzeugen zu nennen, zeigt die ganze Einseitigkeit Ihres Beitrags. Kreuzer ist ein notorischer Lobbyist des Lagers, das von Googles Landschaftspflege profitiert. Wenn es nach der Piratin ginge, würden vermutlich sehr bald sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte abgeschafft und durch ein Grundrecht auf kostenlose Information und Unterhaltung ersetzt, egal wer die Urheber, die Journalisten, die Künstler dann noch bezahlen soll und von welchem Geld.
Kreutzer ist völlig unsachlich, wenn er insinuiert, irgendein Gericht würde einen Primitiv-Hauptsatz wie "Kim trifft Donald" als schutzwürdig einstufen (und wie gesagt, kein Verlagsjurist würde sich die Blöße geben, deshalb jemanden anzuzeigen). Das primäre Recht ist und bleibt das Urheberrecht, und schon danach gebricht es dem obigen Satz an der nötigen Schöpfungshöhe. Eine schützenswerte Leistung eines Verlags kann nur darin bestehen, einen Beitrag so zu verpacken und aufzubereiten, dass er größere Verbreitung findet. Selbst wenn der Redakteur und nicht der Autor die Headline getextet hat, ist das nicht automatisch der Fall. Eine Prozesslawine wird es schon deshalb nicht geben, weil die Beweislast bei Kläger liegt, die Beweisführung im Normalfall viel zu schwierig und die Erfolgsaussicht der Klage viel zu gering wäre.
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