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Topware verliert 'Emergency.de'-Prozeß
Mit Urteil vom 10. Juni hat das LG Hamburg, Zivilkammer 15, den Antrag der Topware AG auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung in Sachen emergency.de kostenpflichtig zurueckgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war der Antrag von Topware, den Online-Kleinverleger zu verpflichten, die Domain herauszugeben. Gestützt wurde dieser Antrag auf einen angeblichen Markenschutz aufgrund einer Titelschutzanzeige, obwohl Best die Site bereits einige Zeit benutzte.
Ob Best jetzt Gegenklage wegen Schadensersatz erhebt, stand zu Redaktionsschluß noch nicht fest.
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