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Inkasso

Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Otto-Inkasso

16.06.2023 EOS Investment GmbH, das Inkassounternehmen der Otto-Group, hat eine Musterklage gegen die Verbraucherzentrale verloren. Das OLG Hamburg hat die Erzeugung künstlich überhöhter Inkassogebühren verboten.

 (Bild: Pixabay/Arek Socha)
Bild: Pixabay/Arek Socha
Die Otto-Tochter zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser EOS Investment GmbH zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser übernimmt offene Forderungen beispielsweise von Otto.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und beauftragt dafür ihr Schwesterunternehmen, die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ) erzeugt das Unternehmen dadurch künstlich Inkassokosten. Deshalb hatte dieser Musterfeststellungsklage zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser eingereicht. Das Hanseatische Oberlandesgericht zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Hamburg teilte die Auffassung und urteilte nun, dass EOS Investment die Kosten für die Beauftragung der Inkassotätigkeit nicht von den VerbraucherInnen verlangen dürfe.

Das OLG Hamburg argumentierte, dass es sich bei der Schadensposition, die die EOS Investment GmbH für die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH verlange, um einen rein fiktiven Schaden handele. Angebliche Kosten durch Hin- und Herschieben der Forderung innerhalb von Unternehmen eines Konzerns müssen die VerbraucherInnen nicht erstatten. Der Lobbyverband der Inkassounternehmen BDIU zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser unterstützt nun EOS, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Bis zur Überprüfung durch den Bundesgerichtshof zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (BGH) ist das Urteil somit nicht rechtskräftig.
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