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Bundesnetzagentur verpflichtet Hotspot-Betreiber zur Schnüffelei
13.04.2015 Die Bundesregierung will Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots dazu verpflichten, Überwachungssoftware bereitzustellen.
Betroffen sind Anbieter von Hotspots mit mehr als 10.000 Teilnehmern. Bis zum 31. März 2016 müssen sie alle erforderlichen Techniken zur Überwachung des Telefon- und Datenverkehrs einbauen. "Aufgrund der stetig zunehmenden Marktanteile ist es notwendig geworden, auch diese Dienstleistungsangebote der Telekommunikationsunternehmen in die Verpflichtung der TK-Überwachung einzubeziehen", heißt es in einem Schreiben, das netzpolitik.org veröffentlicht hat.
Die Ermittlungsbehörden wollen so auch über W-LAN geführte Telefonate abhören, E-Mails mitlesen und die Aufenthaltsorte bestimmter Personen überprüfen können.