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Urteil für CD-ROM-Urheberrechte gefällt
Das Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass der SPIEGEL Verlag zur Unterlassung verpflichtet sei, da das Recht zur Publikation von Fotos in ihrer Zeitschrift, nicht zugleich das Recht beinhalte, diese Fotos auch auf CD-ROM zu uebertragen. Die CD-ROM sei im Vergleich zur Zeitschrift, zum Jahrgangsband und zum Mikrofiche nicht nur eine neue Uebermittlungstechn
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