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Urteil für CD-ROM-Urheberrechte gefällt

09.11.1998 - FreeLens, Verein der Fotojournalistinnen und Fotojournalisten, bekam heute  in zweiter Instanz gegen den SPIEGEL Verlag weitgehend Recht. In dem Grundurteil erklaerte der 3. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichtes die erhobene Schadensersatzklage dem Grunde nach fuer gerechtfertigt. Ausserdem wurde der SPIEGEL verurteilt, es zu unterlassen, Aufnahmen von 64 Fotografen, die auf CD-ROMs der SPIEGEL-Jahrgaenge 1989 bis 1993 veroeffentlicht worden sind, weiter zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
"Das Urteil ist ein deutliches Signal, vor allem an die boomende Multi-Media-Branche, die sich allzu gern an den Arbeiten der Kreativen kostenlos bedienen wuerde", sagt Christoph Engel, Vorsitzender von FreeLens. Der Fotografenverband hatte die Klage erhoben, um grundsaetzlich klaeren zu lassen, ob die in den neuen Medien um sich greifende ungenehmigte Verwendung von Fotos gestattet sein darf.

Das Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass der SPIEGEL Verlag zur Unterlassung verpflichtet sei, da das Recht zur Publikation von Fotos in ihrer Zeitschrift, nicht zugleich das Recht beinhalte, diese Fotos auch auf CD-ROM zu uebertragen. Die CD-ROM sei im Vergleich zur Zeitschrift, zum Jahrgangsband und zum Mikrofiche nicht nur eine neue Uebermittlungstechn

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