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VDZ und BDZV kritisieren Apples neues Abomodell
17.02.2011 In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren die Zeitungsverleger-Verbände BDZV und VDZ die Aussagen Apples zum neuen Abo-Model des iTunes-Erfinders. Apples Bedingungen schränken nach Meinung der beiden Branchenverbände die Wahlfreiheit der Leser digitaler Zeitungs- und Zeitschriftenangebote und App-Geschäft der Verlage ein. Die Verlegerverbände bewerten die aktuellen Erklärungen Apples als Regelung, die für die Verlage ebenso wie für Leser digitaler Zeitungs- und Zeitschriftenangebote erhebliche Einschränkungen beinhaltet.
Dies betreffe insbesondere das Verbot, aus der App heraus direkt zu den Verlagssites zu verlinken, um dort Verlags-Angebote wahrzunehmen. Anders als bisher könne also der App-Nutzer nicht mehr neue oder zusätzliche Angebote aus der App heraus bestellen, sondern nur noch über den iTunes-Store. Zudem seien nach den Apple-Bedingungen Vergünstigungen an Abonnenten anderer Zeitschriften oder Koppelprodukte nicht möglich, stattdessen werden Standardisierungen verlangt. Verlage, die bislang plattformübergreifende Lösungen anbieten, müssten die den Nutzern zu Gute kommenden Funktionalitäten einschränken oder beenden. Das bedeute eine Behinderung des heute bei einigen Verlagen schon sehr erfolgreich angelaufenen App-Geschäfts
BDZV und VDZ halten Nachbesserungen für dringend erforderlich und fordern:
- volle Wahlfreiheit und Gleichberechtigung
- freie Entscheidung der Verleger über die Ausgestaltung der Angebote auch innerhalb von Apps
- Unterbreitung von Angeboten in den von Verlagen programmierten Apps, die der Verlag direkt an die Kunden richtet