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DeNIC verurteilt: Schadensersatz wegen Domainstreit

21.07.1999 - (iBusiness) Erstmals ist die DENIC zum Schadensersatz verurteilt worden, weil sie
einen Domain-Namen nicht auf eine Firma uebertrug, die bessere Rechte
an dem Namen hatte als der Registrierte. Bekannterweise will ja die DENIC mit der Domain-Vergabe in Deutschland nicht mehr sonderlich viel zu tun haben, sobald es es zu
Rechtsstreitigkeiten ueber Domain-Namen kommt.

Das Landgericht Magdeburg fand nun eine sehr praktische Loesung, um dem
Inhaber eines Namens auch seine Domain zu verschaffen.
Erstens, die DENIC muss die Konnektierung zum bisherigen Registranten
loeschen, weil nach der muendlichen Verhandlung im Gerichtsverfahren
feststand, daß der bisherige Inhaber am Namen keine Rechte hatte.
Zweitens, die Klaegerin, die auf erster Position der Wait-Liste lauerte,
muss eingetragen werden. Drittens, die DENIC muss auch noch Schadensersatz leisten, wenn sie so nicht verfaehrt.

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