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DMMV fordert Gebührenbefreiung für Settopboxen für Business-TV
Nach derzeitiger Gesetzeslage unterliegt der Einsatz einer
Settopbox in jedem Fall der TV-Zwangsabgabe nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Diese Gebphren sind nach DMMV-Auffassung für potentielle Veranstalter ein großer Kostenfaktor, da insbesondere bei steigender Zahl der
einzusetzenden Empfangsgeräte die Hardware(zusatz)kosten einen
wesentlichen Bestandteil der Kalkulation der Einführungskosten
darstellen würden.
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