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Für CD-Brenner wird künftig Kopierabgabe fällig
17 Mark netto für private Überspielungsrechte bezahlen. Die
für Übertratgungsrechte zuständige Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hat damit erstmals eine Vergütungspflicht für digitale Vervielfältigungen anerkannt. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte, in der alle Verwertungsgesellschaften in Deutschland zusammengeschlossen sind,
hatte gegen den Hersteller der CD-Brenner Hewlett-Packard GmbH geklagt.
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