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Internet-Zahnarzt darf wieder virtuell bohren

19.06.2000 - (iBusiness) Der als Internet-Zahnarzt bekannt gewordene Dentist Michael Vorbeck aus Trier darf sich nun doch im Internet präsentieren. 1997 hatte das Oberlandesgerichts Koblenz Vorbeck Teile seiner Website per Einstweiliger Verfügung verboten. Jetzt darf er wieder online auftreten, muss lediglich Werbe-Darstellungen, die gegen die geltende Berufsordnung verstoßen, von seinen Seiten entfernen.

In einem Prozess vor dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz einigte sich Vorbeck am Donnerstag mit der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz auf einen entsprechenden Vergleich.

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