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Gericht verdonnert Coshopping-Anbieter zu Selbstkastration

26.07.2000 - (iBusiness) Der CoShopping-Anbieter Letsbuyit.com kommt nicht aus den Negativ-Schlagzeilen: Nach den Querelen um den mehrfach verschobenen Börsengang nun eine einstweilige Verfügung des Konkurrenten Cnited gegen das mehrstufige Coshopping-Modell.

Dieses soll, so die Hamburger Richter, soll gegen das deutsche Rabattgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Letsbuyit.com hat inzwischen gegen die Verfügung vom Landgericht Hamburg Berufung eingelegt und vorsichtshalber ein neues Preismodell auf seiner deutschen Webseite eingeführt.

von Gerlinde B. (ehem. iBusiness-Redakteur)

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