Gericht verdonnert Coshopping-Anbieter zu Selbstkastration
Dieses soll, so die Hamburger Richter, soll gegen das deutsche Rabattgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Letsbuyit.com hat inzwischen gegen die Verfügung vom Landgericht Hamburg Berufung eingelegt und vorsichtshalber ein neues Preismodell auf seiner deutschen Webseite eingeführt.
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