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Flatrate: Gericht entscheidet für die Telekom

19.03.2001 - (iBusiness) In einer Eilentscheidung entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag, dass die Entscheidung der 'Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post' zur Vorleistungsflatrate für Online-Anbieter vorläufig ausgesetzt wird. Grund für die Entscheidung: Da T-Online die Flatrate inzwischen vom Markt genommen habe, fällt der Anlaß für eine sofortige Vollziehung der Anordnung weg. Der Entscheid ruft einige Gegner auf den Plan, die mit Kritik an Justiz, Politik und nicht zuletzt an der Telekom nicht sparen. Eine Entscheidung in der Sache wurde vom Gericht allerdings gar nicht getroffen - die wird jetzt in einem ordentlichen Hauptverfahren behandelt.
von nc

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