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Urteil: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundgesetz

02.03.2010 Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Verfassung, das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesverfassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten seien "unverzüglich zu löschen".

 (Bild: SXC.hu/Stephen Stacey)
Bild: SXC.hu/Stephen Stacey
Ganz abschaffen muss der Gesetzgeber die Vorratsdatenspeicherung dem Urteil zufolge nicht - das Gericht hat aber massive Einschränkungen angemahnt, und bis die umgesetzt werden, sind die entsprechenden Gesetzespassagen nicht mehr gültig. Das ist auch der Grund, warum die Internet-Provider ihre bislang vorhandenen Speicherbestände "unverzüglich" zu löschen hätten, so das Urteil zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser : "Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung" (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08).
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Am: 02.03.2010

Zu: Urteil: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundgesetz

Dies ist für uns als Teilnehmer an der Verfassungsbeschwerde eine tiefe Genugtuung. Hier wird also tatsächlich noch die persönliche Freiheit höher bewertet, als der Schäuble Überwachungsstaat. Eine Frage stellt sich jedoch an unsere Politiker (@Schäuble): Wieso werden erst solche "Big-Brother-Is-Watching-You" Schnellschüsse fabriziert, die einer tatsächlichen juristischen Grundlage entbehren? Haben Politiker nicht die Pflicht der juristichen Prüfung und der sorgsamen Abwägung von Interessen? Oder muss dies jetzt zunehmend das Verfassungsgericht entscheiden? Dann ist aber die Entscheidungsfindung der Politiker sehr stark in Frage zu stellen. Wenn in der freien Wirtschaft gegen Gesetze verstoßende Entscheidungen getroffen werden, ist der Manager schnell den Job wieder los, also bitte auch in der Politik: Ade Mr. Schäuble.
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