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BGH: Indirekter Druck auf Preisgestaltung von Onlinehändlern verstößt gegen Kartellrecht

04.04.2013 - Marken gegen Shops: Vielen Markenartiklern ist der Onlinehandel ein Dorn im Auge. Grund dafür: Oft werden die Markenprodukte deutlich günstiger als im stationären Handel angeboten. Immer mehr Marken versuchen daher die Bedingungen zu diktieren, unter denen Onlineshops ihre Produkte vertreiben dürfen. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass schon eine indirekte Aufforderung des Herstellers, im Internet die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) nicht deutlich zu unterschreiten, rechtswidrig ist.

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