Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen
AGB-Änderung

DHL erklärt, warum sie bestimmte Onlinehändler als Kunden loswerden will

31.05.2023 DHL hat seine AGB so geändert, dass denjenigen, die weniger als 200 Pakete im Jahr verschicken, automatisch der Versandvertrag gekündigt wird. Dahinter steckt ein einfacher Grund, den DHL nun gegenüber der Redaktion erläutert hat.

 (Bild: Deutsche Post DHL)
Bild: Deutsche Post DHL
Es ist der Punkt 7, der es in den 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Online-Beauftragung Nationaler und Internationaler Paketbeförderung und Warenpost' von DHL zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser in sich hat. Der Vertrag, an den sich Onlinehändler binden, legt unter anderem das Recht beider Parteien fest, "den Vertrag aus wichtigem Grunde, gegebenenfalls auch fristlos zu kündigen". Dort schreibt der Monopolist: "Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch DHL liegt ferner vor, wenn der Absender im Laufe eines Zeitraums von 12 Monaten weniger als 200 Sendungen (Packstücke) zur Beförderung übergibt."

Paketda zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser liegt nun ein Schreiben von DHL vor, dass in dem allgemeinen 'Vertrag über die Beförderung von Paketen und Warenpost' zum 1. Juli 2023 folgender Passus eingefügt wird: ""Wenn über einen beliebigen Zeitraum von 12 Monaten auf der Grundlage dieses Vertrages weniger als 200 Sendungen zur Beförderung an DHL übergeben wurden, endet der Vertrag zum Ende dieses Zeitraums, ohne dass es einer gesonderten Kündigungserklärung durch eine der beiden Vertragsparteien bedarf."

Während also bei der Onlinebeauftragung eine Kündigung aus wichtigem Grund durch DHL erfolgen muss, wenn die 200 Pakete pro Jahr durch den Onlinehändler nicht erfüllt sind, gibt es hier künftig einen automatischen Kick-out, wenn das Mindestversandmenge unterschritten ist. Vermutlich war bisher die Vertragskündigung ein manueller Prozess mit entsprechend hohem Aufwand. Künftig kann er - entsprechendes Tracking vorausgesetzt - automatisch erfolgen.

Mit dieser Maßnahme könnte DHL Versandhändler stärker an sich binden, die nur gelegentlich die preiswerte Versandart DHL Warenpost nutzen und klassische Pakete mit Hermes, DPD, GLS, etc. versenden. Diese könnten gezwungenermaßen komplett zu DHL wechseln. Paketda vermutet, dass mit der Maßnahme diejenigen Onlinehändler entmutigt werden sollen, "die ihren Geschäftskundenvertrag ausschließlich für DHL Warenpost nutzen. Für den Paketversand nutzen sie die DHL-Privatkunden-Onlinefrankierung, weil die Preise dort in Summe günstiger sind und es keine Zuschläge gibt für Retouren, falsche Leitcodierung."
Auf Anfrage bestätigte DHL die AGB-Änderung. Der Grund sei "eine Prozesserleichterung bei der Abwicklung von Kundenaufträgen." Wer die Menge von 200 Sendungen nicht erreicht, solle künftig über die Onlinefrankierung Versandmarken kaufen.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: