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Unerlaubte Werbeanrufe: Im Coronajahr neuer Rekord an Beschwerden
14.01.2021 Das Beschwerdeaufkommen zu unerlaubten Werbeanrufen hat im Jahr 2020 einen neuen Höchstwert erreicht. Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) begrüßt die Verhängung von Bußgeldern - fordert von der Bundesnetzagentur jedoch mehr Details zu den Beschwerden.
Besonders häufig gab es Beschwerden über Werbeanrufe zu Versicherungs-, Finanz- und Energieversorgungsprodukten sowie aggressiv beworbenen Zeitschriftenabonnements. Rückläufig sind dagegen die Beschwerden zu Telekommunikationsdienstleistungen. Schwere Verstöße stellte die Bundesnetzagentur bei der Gesprächsführung fest: So kam es vermehrt dazu, dass VerbraucherInnen am Telefon oder im Nachgang ungewollt Verträge untergeschoben wurden. Zudem verschleierten die Anrufer systematisch die Identität ihrer Auftraggeber oder traten sogar als Behördenvertreter auf, um das Vertrauen der Angerufenen zu erschleichen. Wieder andere Anrufer schüchterten ihre Gesprächspartner mit aggressiven Beschimpfungen ein und überzogen diese mit dutzenden Anrufen.
Die Bundesnetzagentur hat gegen unlauter agierende Unternehmen Ermittlungsverfahren eingeleitet und in insgesamt 17 Fällen Bußgelder verhängt - zuletzt am 4. Januar 2021 eine Geldbuße in Höhe von 145.000 Euro gegen ein Call-Center, das Pay-TV-Abonnements verkaufen wollte. Insgesamt verhängte die Bundesnetzagentur im Jahr 2020 Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1,351 Mio. Euro (2018: 1,105 Mio. Euro, 2019: 1,309 Mio. Euro).
DDV fordert Informationen mit mehr "Aussagekraft"
Der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV begrüßt, dass Fälle wie z.B. das Unterschieben nicht bestellter Vertragsleistungen im Nachgang zu Telefonaten mit Bußgeldern geahndet werden. "Untergeschobene Verträge sind kein Marketinginstrument, sondern schlicht und einfach Betrug", sagt DDV-Präsident Patrick Tapp . In einer Stellungnahme mahnt der DDV jedoch an, dass die von der BNetzA für 2020 publizierte Zahl "keinerlei wirkliche Aussagekraft" habe und fordert mehr Detailinformationen zu den Beschwerden.Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion zu unerlaubten Werbeanrufen hält der Verband eine genauere Aufschlüsselung dieser Fallzahlen durch die BNetzA "für zwingend notwendig". Tapp: "Nur eine nackte Zahl zu publizieren ist ohne weitere Differenzierung unseriös und einer Bundesbehörde unwürdig." Ihm zufolge sei nicht nachvollziehbar, welcher Anlass der Beschwerde zugrunde gelegen habe - zum Beispiel technisch bedingte oder tatsächliche Verstöße. Auch die Anzahl der Mehrfachmeldungen - also Beschwerden zu dem gleichen Sachverhalt - bleiben im Dunkeln. Ebenso wenig gebe die Zahl der BNetzA darüber Auskunft, ob es sich bei den Customer Service Centern um inländische oder ausländische Unternehmen handele, was für eine Beurteilung der Sachlage zum Telefonmarketing in Deutschland jedoch unabdingbar sei.