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Abmahnverein Ido darf Altfälle doch weiter verfolgen
11.03.2024 Ein Gericht hat eine Klage des Ido Interessenverband auf Zahlung einer Vertragsstrafe abgewiesen. Doch der BGH hat dieses Urteil jetzt wieder kassiert. Damit darf der Abmahnverein zwar nicht mehr frisch abmahnen - aber Altfälle weiterverfolgen




Diese Urteile hat der BGH nun gekippt: Die Einleitung eines Ordnungsmittelverfahrens setze keine wettbewerbsrechtliche Abmahnbefugnis voraus (Az.: I ZB 42/23


Seine Abmahnlegitimation hat der Verband in der Vergangenheit bereits verloren. Seit 2020 müssen Abmahninstitutionen in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände



