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Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Otto-Inkasso
16.06.2023 EOS Investment GmbH, das Inkassounternehmen der Otto-Group, hat eine Musterklage gegen die Verbraucherzentrale verloren. Das OLG Hamburg hat die Erzeugung künstlich überhöhter Inkassogebühren verboten.
![(Bild: Pixabay/Arek Socha) (Bild: Pixabay/Arek Socha)](/cgi-bin/resize/upload/bilder/047490frs.jpg?maxwidth=990&maxheight=393&right=1920&top=175&left=115&bottom=893)
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Das OLG Hamburg argumentierte, dass es sich bei der Schadensposition, die die EOS Investment GmbH für die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH verlange, um einen rein fiktiven Schaden handele. Angebliche Kosten durch Hin- und Herschieben der Forderung innerhalb von Unternehmen eines Konzerns müssen die VerbraucherInnen nicht erstatten. Der Lobbyverband der Inkassounternehmen BDIU
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