Double-Opt-In ist legal
Wer seinen Newsletter rechtssicher betreiben will, der kommt ums Double-Opt-In nicht herum. Das heißt, wir müssen jeder Mailadresse, die zum Abonnieren eines Newsletters in das Anmeldeformular eingetragen wird, eine Bestätigungsmail schicken. Und erst wenn der darin enthaltene Link zur Bestätigung angeklickt wird, bekommt der neue Abonnent auch unseren Newsletter.
Das ist seit Jahren gängige Praxis, nur hatte das Oberlandesgericht München 2012 für Verwirrung gesorgt, weil es diese Praxis für unzulässig erklärt hatte. Es sah die Bestätigungsmail als "unzulässige Werbung".
Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun in einem neuen Urteil klargestellt: Das Double-Olt-In-Verfahren ist in Ordnung. Denn die Bestätigungsmail wird nur geschickt, um die Zustimmung des Empfängers zweifelsfrei zu dokumentieren (Urteil vom 17.03.2016, Az. I-15 U 64/15).
Wichtig für Sie ist:
- Sie dürfen über ein eigenes Formular Neuabonnenten gewinnen. Hier sollte nur die Mailadresse Pflichtfeld sein.
- Wenn das Newsletterabo eine Zusatzoption ist (z.B. bei einer Bestellung oder einem Download), dann können Sie die Erlaubnis auch über eine Checkbox einholen. Allerdings muss diese standardmäßig inaktiv sein.
- In Ihrer Bestätigungsmail darf außer der Bitte um die Bestätigung der Anmeldung nichts sonst stehen - denn sonst könnte man diese Mail in der Tat als unerbetene Werbung interpretieren.
- Den Klick auf den Zustimmungslink sollten Sie dokumentieren und erst dann Newsletter oder andere Mails an den Empfänger schicken