Rechtliche Stolperfallen bei der Nutzung von Fotos

Was heißt rechtefrei? Muss ich den Fotografen nennen? Wann darf ich Menschen fotografieren? Im Folgenden geben wir Tipps zu den rechtlichen Stolperfallen, auf die Sie bei der Nutzung von Fotos auf Website und EMail-Newsletter achten müssen.

 (Bild: SC Networks)
Bild: SC Networks

Was heißt rechtefrei?


Die meisten Bilddatenbanken verkaufen Ihnen das Nutzungsrecht pauschal für einen Anwendungsfall. Dabei unterscheiden sie nicht, ob Ihr Newsletter an hundert oder hunderttausend Empfänger geht. Das nennt sich "rechtefrei", hat aber nichts mit kostenlos zu tun. Nicht ganz eingängig, aber wenn man es einmal weiß, gewöhnt man sich an den Ausdruck.

Ein Foto, dessen Urheberrecht ausgelaufen ist (in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen bzw. Künstlers), können Sie unbeschränkt nutzen. Ebenso solche Bilder, die vom Urheber ausdrücklich freigegeben wurden. Im Englischen heißt es dann, diese Bilder sind public domain.

Muss ich den Fotografen oder die Bezugsquelle nennen?


Ob Sie in Ihrem Newsletter angeben müssen, woher Sie das Bild haben, ist nicht einheitlich geregelt. Jede Bilddatenbank hat andere Vorschriften, lesen Sie diese unbedingt in den AGB nach. Manchmal unterscheidet sich das auch von Bild zu Bild.

Was sich auch unterscheidet ist, in welcher Größe Sie das Bild verwenden dürfen - größer ist oft teurer. Und auch der Nutzungszeitraum ist oft beschränkt, das heißt, Sie dürfen das Bild nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nutzen.

Vorsicht mit Bildern aus der Wikipedia: Diese können Sie zwar nutzen, denn sie unterliegen der so genannten Creative Commons-Lizenz CC-BY-SA. Das heißt, sie dürfen…
  • vervielfältigt, vebreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden und
  • kommerziell genutzt werden,
  • wenn Sie den Urheber angeben.
Vergessen Sie den letzten Punkt, dann kann Ihnen eine kostenpflichtige Abmahnung des Rechteinhabers ins Haus flattern.

Generell gilt: Haben Sie mit dem Rechteinhaber nicht etwas anderes vereinbart, dann müssen Sie immer auf dessen Copyright hinweisen.

Und auch die oft auf Websites zu sehende Praxis, im Impressum den Bildnachweis für alle Fotos anzugeben, ist von den AGBs vieler Bilddatenbanken nicht gedeckt - diese wollen häufig die Angabe direkt neben bzw. unter dem Bild.

Vorsicht mit der Quelle


Wie Sie sehen: Finden Sie ein Bild, dessen Nutzung für kommerzielle Zwecke erlaubt und kostenlos ist, sind Sie trotzdem nicht auf der sicheren Seite.

Gefahr droht auch von anderer Seite: Es kann passieren, dass jemand ein Bild in eine Datenbank gestellt hat, an dem er die Rechte gar nicht hat. Verwenden Sie dieses Bild und der eigentliche Urheber bekommt das mit, dann kann er von Ihnen eine Nutzungsgebühr verlangen. Die können Sie theoretisch dann zurückfordern von demjenigen, der das Bild unter falschen Angaben eingestellt hat - aber das ist mühsam und ist auch nicht immer möglich, gerade wenn die Bilddatenbank ihren Sitz im Ausland hat.

Was ist mit Fotos von Menschen?


Generell gilt für jeden Menschen, dass er das Recht am eigenen Bild hat. Das heißt, selbst wenn Sie höchstpersönlich zur Kamera greifen, haben Sie nicht alle Rechte an ihren Bildern. Sie sind zwar der Urheber, aber die abgebildete Person hat trotzdem ein Wörtchen mitzureden.

Sie brauchen also die Einwilligung der fotografierten Person, dass Sie ihr Bild nutzen dürfen (üblich ist der englische Begriff "Model Release"). Haben Sie diese Einwilligung nicht, kann sie diese auf Schadensersatz verklagen.

Wollen Sie Fotos von Mitarbeitern nutzen, dann lassen Sie sich unbedingt eine Einverständniserklärung von diesen unterschreiben. Darin sollte auch festgehalten sein, dass Sie die Bilder auch dann weiter nutzen dürfen, wenn die Mitarbeiter Ihr Unternehmen verlassen.

Mehr als 12 Personen darf ich aber immer fotografieren?


Es gibt Ausnahmen, in denen das Recht am eigenen Bild nicht greift, obwohl eine Person auf dem Foto zu sehen ist. Das hat aber nichts damit zu tun, wie viele Menschen auf dem Foto zu sehen sind.

Stehen Sie zufällig neben Kate Winslet, während ein Paparazzi ein Foto von ihr schießt, dann haben Sie Pech gehabt - sie waren eben einfach zufällig mit im Bild, der Fotograf wollte aber nur Frau Winslet ablichten.

Oder wenn Sie andersherum ein Konzert fotografieren, dann dürfen Sie das Bild davon verwenden, wenn Sie die Genehmigung des Veranstalters und der Musiker haben. Das gilt auch, wenn dabei mehrere Menschen im Publikum zu sehen sind - die waren eben auch wieder nur im Bild, sind aber nicht Hauptmotiv.

Steht aber eine Zuschauerin begeistert auf ihrem Sitz und schwenkt ihren Hut über die Köpfe der anderen, die gesittet auf ihren Plätzen sitzen, dann wird diese Dame zum eigentlichen Motiv und somit kann sie auf ihr Recht am eigenen Bild pochen.

Sie sehen: Es ist nicht ganz leicht, und es kommt immer auf den Einzelfall an. Wer sichergehen will, der fragt bei solchen Fotos einen Juristen oder er nutzt eine Bildagentur, die dafür geradesteht, dass Sie tatsächlich alle Bilder von ihr verwenden können.

Weitere Beiträge rund um das Thema EMail-Marketing finden Sie auf unserem Evalanche Blog zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

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