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Datenschutz beim Newsletter-Versand: Studie deckt auf, dass jedem 5. Unternehmen Bußgeld droht
04.03.2019 Fast 95 Prozent der Unternehmen betreiben Email- und Newsletter-Marketing, aber keines tut es hundertprozentig rechtskonform. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Benchmark-Studie der Unternehmensberatung absolit, die über 5.000 Top-Unternehmen im deutschsprachigen Raum untersucht hat. Insbesondere im B2B-Bereich besteht Nachholbedarf in Sachen Datenschutz beim Newsletter-Versand.
Datenschutz-Mängel bei Newsletter-Anmeldung
Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai vergangenen Jahres, hätten alle Unternehmen ein rechtsicheres Anmeldeverfahren beim Newsletter-Marketing vorweisen müssen. Die Realität sieht leider anders aus: Noch immer fragen 38 Prozent der Unternehmen zu viele Daten bei der Anmeldung ab und ignorieren damit den Grundsatz der Datensparsamkeit. Mehr als 75 Prozent informieren dabei unzureichend oder gar nicht über die Datenverarbeitung. Jedes fünfte Unternehmen (20 Prozent) - in IT- und Beratungsfirmen sogar jedes dritte (33 Prozent) - verzichtet auf die Bestätigung einer Formulareintragung mittels Double-Opt-in. Der B2B-Bereich bildet auch hier keine Ausnahme: Nur knapp über die Hälfte der B2B-Unternehmen (57 Prozent) gestalten die Anmeldung zu ihrem Newsletter rechtskonform. Damit machen sich die Unternehmen gemäß Art. 83 DSGVO angreifbar: Im schlimmsten Fall drohen Geldstrafen von bis zu 20 Millionen oder von bis zu vier Prozent seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.Mit Evalanche auf der sicheren Seite
Unternehmen, die ihr Newsletter- und Email-Marketing mit Evalanche umsetzen, müssen sich keine Sorgen machen. Die Email-Marketing-Software bietet unter anderem vorkonfigurierte Webformulare für eine DSGVO-konforme Adressgenerierung, ein entsprechendes Double-Opt-in-Verfahren, unkomplizierte Austragungsmöglichkeiten und ein rechtskonformes Tracking des Lese- und Klickverhaltens einschließlich einer erweiterten Anzeige-Option, der Tracking-Widerruf-Checkbox. Dabei erfüllt SC-Networks als Hersteller von Evalanche alle von der DSGVO vorgeschriebenen Pflichten eines Auftragsverarbeiters, wie etwa das Anlegen eines Verzeichnisses, das alle Vorgänge der Datenverarbeitung protokolliert. Darüber hinaus setzt das Unternehmen auf eine TSL-Verschlüsselung für eine sichere Kommunikation und hostet zudem die Daten ausschließlich in deutschen Rechenzentren.Das gilt Es beim Thema Newsletter-Versand Und Datenschutz zu berücksichtigen:
- Ausdrückliche und nachweisliche Einwilligung des Empfängers zum Newsletter-Versand bzw. dem Erhalt von Werbe-Mails (sowohl bei Pseudonymisierung als auch bei personenbezogenem Tracking) - idealerweise im protokollierten Double-Opt-in-Verfahren
- Vorherige Aufklärung des Empfängers über alle Aspekte der Datenverarbeitung - am besten via Checkbox mit Einwilligungserklärung im direkten Umfeld des Anmeldeformulars
- Datensparsamkeit bei der Gestaltung von Formularen zur Newsletter-Anmeldung, indem nur so viele Daten, wie für den Zweck notwendig, erhoben werden
- Ausführliche Datenschutzinformation inkl. Erläuterung zum Widerrufsrecht durch einen jederzeit abrufbaren Link, der von allen Seiten der Website aus gut erreichbar ist
- Aktuelles und leicht auffindbares Impressum auf der Website und in jedem einzelnen Newsletter bzw. Mailing
- Anlegen eines Verzeichnisses über alle Datenverarbeitungstätigkeiten
- Schließen eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit dem Email-Marketing-Dienstleister, wenn dieser die Daten verarbeitet