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 (Bild: reptileknowledge.com)
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Abmahnfallen im Internet: Das Impressum

05.04.2011 - Das Impressum sollte mittlerweile kein Thema mehr sein, wenn es um Abmahnungen geht? Einer Studie von Trusted Shops zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser aus Juni 2009 zufolge sind Fehler im Impressum der vierthäufigste Abmahngrund!
Anbieter von Telemediendiensten, die durch einen Diensteanbieter geschäftsmäßig angeboten werden, müssen Angaben zum Diensteanbieter online vorhalten - so will es das Telemediengesetz (TMG) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Gemeint ist die sogenannte Anbieterkennzeichnung - überwiegend als "Impressum" bezeichnet.

Eine gesetzliche Vorgabe, unter welcher Bezeichnung die Anbieterkennzeichnung erfolgen soll, besteht nicht. Üblich sind Bezeichnungen wie "Impressum", "Kontakt" oder "Über mich".
Der Anwendungsbereich, auf den sich die Anbieter-Kennzeichnungspflicht der Homepages im Internet bezieht, ist sehr weitreichend. Er sollte daher

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