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 (Bild: reptileknowledge.com)
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Abmahnfallen im Internet: Widerrufs- und Rückgabebelehrung

05.04.2011 - Auch hier kann es teuer werden: Kleine und feine Unterschiede trennen eine einwandfreie von einer angreifbaren Lösung.
Jedem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren auch ein Rückgaberecht eingeräumt werden.
Bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht, den Verbraucher über dieses Widerrufsrecht und seine Folgen verständlich zu informieren, unterlaufen Unternehmern häufig Fehler, die sie teuer zu stehen kommen - sowohl gegenüber dem Verbraucher als auch gegenüber dem Wettbewerber.

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Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach (§§ 312, 355 BGB) ist daher zwingend erforderlich. 2008 hat das Bunde

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