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 (Bild: reptileknowledge.com)
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Abmahnfallen im Internet: Preisangaben, Versandkosten, weitere Angaben

05.04.2011 - Nächste Fehlerquelle im E-Commerce: Die Preisangaben. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware mit genauer Preisangabe nebst Mehrwertsteuer auszuweisen.
Bei Preisangaben in Onlineshops muss klargestellt sein, dass es sich um Endpreise inklusive Mehrwertsteuer handelt, wobei auf alle zusätzlichen Kosten (Versandkosten, Nachnahmegebühr) hingewiesen sein muss (so entschied etwa das OLG Hamburg in einem Urteil vom 03.02.2005, AZ: 5 U 128/04).
Entscheidend dabei ist, dass diese Information neben jedem Einzelpreis erfolgen muss. Dabei ist dann aber ein "Sternchen-Hinweis", also ein Sternchen oder eine Fußnote hinter jeder Preisangabe, vollkommen ausreichend. Diese Art der Preisauszeichnung ist dem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und ver

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