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Heise vs. Musikindustrie: Verfassunsggericht beendet Rechtsstreit endgültig
01.02.2012 Der langjährige Streit zwischen dem Zeitschriften-Verlag Heise
und der Musikindustrie ist vorbei: Das Bundesverfassungsgericht
hat entschieden, dass Verlinkungen auf Artikel auch dann rechtens sind, wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen, berichtet der Spiegel Online
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Bereits im Oktober 2010 hatte der Bundesgerichtshof zugunsten Heises entschieden, dass Links im Online-Journalismus unter dem Schutz der Pressefreiheit stehen. Indem es die Beschwerde der Plattenlabels gegen die Entscheidung ablehnte, hat das Verfassungsgericht den Rechtsstreit nun endgültig beendet.