Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Heise vs. Musikindustrie: Verfassunsggericht beendet Rechtsstreit endgültig
01.02.2012 Der langjährige Streit zwischen dem Zeitschriften-Verlag Heise und der Musikindustrie ist vorbei: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Verlinkungen auf Artikel auch dann rechtens sind, wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen, berichtet der Spiegel Online .
Bereits im Oktober 2010 hatte der Bundesgerichtshof zugunsten Heises entschieden, dass Links im Online-Journalismus unter dem Schutz der Pressefreiheit stehen. Indem es die Beschwerde der Plattenlabels gegen die Entscheidung ablehnte, hat das Verfassungsgericht den Rechtsstreit nun endgültig beendet.