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BGH beendet Link-Streit zugunsten von Heise
20.04.2011 Links unterstehen dem Schutz der Pressefreiheit - und das kann auch dann gelten, wenn sie auf illegale Inhalte verweisen. Das berichtet FAZ.net
und verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes
. Das Urteil beendet einen Streit zwischen der Musikindustrie und dem Heise-Verlag
. Der Verlag hatte in einem Online-Artikel über Kopierschutzmaßnahmen einen Link zu einem Anbieter von illegaler Kopiersoftware gesetzt.