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Urteil: Ein Recht auf Internet
25.01.2013 Nach einem Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (III ZR 98/12 -) kann ein Internetnutzer Schadensersatz von seinem Provider einfordern, wenn sein Netzanschluss über Wochen ausfällt. Der Internetzugang sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, so die Begründung der Richter.