Holen Sie sich Ihr 'iBusiness Executive Briefing' kostenlos iBusiness Daily mit Executive Briefings abonnieren
Abonnieren Sie den den 'iBusiness Daily Newsletter' und bekommen Sie zweimal wöchentlich das umfassende 'iBusiness Executive Briefing' kostenlos zugemailt: .
iBusiness Daily mit Executive Briefings abonnieren
Mehr Sichtbarkeit für Ihre Agentur Hier zu Premium-Plus upgraden
Alle Ihre Whitepaper, Pressemitteilungen und Gastbeiträge kostenlos auf iBusiness.de veröffentlichen. Dazu besseere Sichtbarkeit aller Ihrer Stellenanzeigen und Ihres Agenturprofils. Und noch viel mehr. Zu PremiumPlus hier entlang:
Hier zu Premium-Plus upgraden

Fröhliches Abmahnen Teil III: Telekom schützt 'Internet' als Marke

07.11.2001 - (iBusiness) Nachdem die Telekom bereits wegen ihrer Hausfarbe Magenta und ihres Markenbuchstaben 'T' geklagt hat (iBusiness berichtete), droht der Internetbranche nun eine neue Abmahnwelle: Die Telekom hat sich den Begriff 'Internet' als Marke schützen lassen - allerdings in einer besonderen Schreibweise.
von nc

Premium-Inhalt

Noch nicht iBusiness-Mitglied? Für Ihre Registrierung erhalten Sie ein Kontingent von fünf kostenfreien Abrufen für Premium-Analysen. Jeden Kalendermonat erhalten Sie zudem einen weiteren kostenfreien Abruf.

Kostenlos Registrieren Anmelden/Login
Neuer Kommentar  Kommentare:
Daniel Treplin
Von: Daniel Treplin ,  HighText Verlag ,  Verbindungen
Am: 07.11.2001

Wenn die Telekom tatsächlich abmahnt: Akteneinsicht beantragen!

Wenn die Telekom tatsächlich Abmahnungen zu dieser Marke startet, lohnt sich eine Akteneinsicht in die Unterlagen der Markenanmeldung beim Patent- und Markenamt. Denn gerade bei Wort-Bildmarken, deren Wort-Bestandteil alleine nicht schutzfähig ist, beschränkt oft bereits das Patentamt bei der Zulassung die Schutzrechte, in dem es den Markeninhaber explizit darauf hinweist, dass seine Marke nur in der exakten Darstellung der eingereichten Wort-Bildkombination gerade noch schutzfähig ist, und dass keine Schutzrechte auf einzelne Bestandteile oder andere Kombinationen und Aufmachungen bestehen.

Für die Telekom-Marke dürfte das gleiche gelten - und wenn bereits das Patentamt solche Einschränkungen formuliert hat, sichert dies in einem eventuellen Rechtsstreit bereits einen Teil der eigenen Argumentation.
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.