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Fröhliches Abmahnen Teil III: Telekom schützt 'Internet' als Marke
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Premium-Mitglied werden LoginWenn die Telekom tatsächlich abmahnt: Akteneinsicht beantragen!
Für die Telekom-Marke dürfte das gleiche gelten - und wenn bereits das Patentamt solche Einschränkungen formuliert hat, sichert dies in einem eventuellen Rechtsstreit bereits einen Teil der eigenen Argumentation.