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T-DSL-Flatrate: Regulierungsbehörde setzt Telekom unter Druck
Obwohl das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster inzwischen in mehreren Sofortvollzugsentscheidungen die Verpflichtung der Deutschen Telekom AG zur Bereitstellung von Vorprodukten an Wettbewerbsunternehmen beim Line Sharing und des Resale bekräftigt haben, sind bis
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