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Landgericht München: E-Cards sind Spam
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Premium-Mitglied werden Login"Mitstörer": Urteil für unterbeschäftigte Anwälte
Denn eine Funktion zum "Weiterempfehlen" einer Website, auf der ein Surfer per Formular einen dritten auf einen Inhlt aufmerksam machen kann, hat fast jeder ernstzunehmende Web-Auftritt. Wenn das Urteil Bestand haben sollte, ist diese Funktion praktisch verboten. Denn jeder, der sie anbietet, präsentiert sich geradezu als nächstes Opfer einer entsprechenden Anbahnung. Es darf vermutet werden, dass es nicht zufälltg ein Anwalt war, den die 15 prozessrelevanten E-Mails erreichten. Wer auch immer sie abgeschickt hat, tat dies mit konkreter Absicht.
Der Missbrauch dieser Funktion durch einzelne fürt damit zu einer pauschalen Verurteilung eines Kommunikationskanals, das Gericht macht sich zum Erfüllungsgehilfen eines Querulanten. Das Web ist wieder mal um eine Funktion ärmer.