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Kabelverband wirft Kabel Deutschland Falschbehauptungen vor

18.08.2004 - (iBusiness) Die Bandagen werden härter, mit denen im sich langsam entwickelnden iTV- und Kabelmarkt gekämpft werden: Der Fachverband für Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK) hat eine einstweilige Verfügung gegen Kabel Deutschland (KDG) wegen falscher Behauptungen erwirkt.
Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten werde der KDG bei jeder Zuwiderhandlung untersagt, weiterhin Serienbriefe an Kunden der NEFtv zu senden mit der Behauptung, die Kabel Deutschland sei in der Lage, diese Kunden sofort mit Kabeldienstleistungen zu versorgen, so das geschäftsführende Vorstandsmitglied und stellvertretende Vorsitzende des FRK zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Heinz-Peter Labonte. Das Landgericht Nürnberg-Fürth habe auf Antrag einer Mitgliedsfirma des FRK, der NEFtv GmbH, eine einstweilige Verfügung (Az.: 1 HK O 7706/04) gegen

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