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Onlineshops müssen Widerrufsrecht auch bei Freiberuflern akzeptieren

05.10.2009 Wer in Onlineshops einkauft, ist nur dann als Verbraucher anzusehen, wenn die Bestellung eindeutig seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Dafür reicht allein die Angabe des Arbeitsplatzes als Liefer- und Rechnungsadresse nicht aus, so der Bundesgerichtshof zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (Az. VIII ZR 7/09).
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