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Gericht schränkt Recht auf Domain-Herausgabe ein
Streitpunkt war die Webadresse Sexquisit.de, die ein EDV-Fachmann aus München angemeldet hatte. Der Münchner nutzte die Adresse für ein privates Diskussionsforum. Ein Erotikhändler hatte sich Sexquisit rund drei Jahre nach der Domainregistrierung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen lassen und sein Ladenlokal danach benannt. Anschließend wollte er eine Internetseite unte
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