Zum Dossier 'Temu-Strategie'
BITKOM will ITK-Förderung im Grundgesetz festschreiben lassen
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Aus lobbypolitischer Sicht gehört dazu gewöhnlich, den Standort Deutschland so schlecht wie nur irgend möglich zu reden - um dann in einem zweiten Schritt mit willfähigen Politikern Subventionen, Steuererleichterungen oder was auch immer durchzusetzen. So weit, so schlecht.
Die heutige BITKOM-Aktion folgt zwar dem üblichen "Untergang des Abendlandes droht, wenn wir nicht schnell bekommen, was wur wollen"-Muster - mit seiner Forderung, die Förderung der eigenen Branche als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen, verrät der BITKOM Branchenegoismus Ackermannscher Größe.
Zur Relativierung sei darauf hingewiesen, dass nicht einmal die ostdeutschen Ministerpräsidenten die Aufnahme der Ostförderung ins Grundgesetz geschafft haben - hier wie da war das schlagkräftige Gegenargument, dass Partikularinteressen und tagespolitische Forderungen im Grundgesetz nichts verloren haben.
Ein gläubiger Christ würde wohl sagen: Den Firmenlobbyisten stünde in ihrer grenzenlosen Gier ein wenig Demut gut an.