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Spam-Urteil macht Online-Dienstleister haftbar
Es sei unerheblich, dass im vorliegenden Fall nur eine einzige Werbemail versandt wurde, so die Richter. Vielmehr bestehe die Gefahr der Werbe-EMails
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Das ist ein Vorgehen, welches ich schon seit eh und je als zumindest weniger schön empfinde.
Daher: Ein lange fälliges Urteil!