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Interaktiv-Dienstleister bezahlen Praktikanten künftig Mindestlohn
01.04.2006 (iBusiness) Was die Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in der Studie 'Generation Praktikum' schon seit längerem fordert, hat nun der 'Bundesverband digitale Wirtschaft' (BVDW) umgesetzt. Im Kampf gegen die gerade im Multimedia-Bereich weit verbreitete Unsitte, Praktikanten als kostenlose Arbeitskräfte zu beschäftigen, hat der Verband nun eine Mindestvergütung für Praktikanten von 300 Euro monatlich beschlossen.
Grund für das hohe Maß der Zustimmung sei ein Zwischenbericht zur Studie 'Generation Praktikum' der Jugend des 'Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG) gewesen, der der Mitglieder-Umfrage beigefügt war, vermutet Quatrieme: "Wir haben uns an den guten Erfahrungen orientiert, die wir bei unserer Selbstverpflichtung gegen kostenlose Präsentationen gemacht haben".
- Die Direktive: 'Sieben-Punkte-Leitfaden des BVDW zur Durchführung von Praktikas'
- Die Vergütung für Studierende beträgt mindestens 300 Euro netto pro Monat. Die Dauer des Praktikums für Studenten/innen darf sich ausschließlich über die Semesterferien erstrecken.
- AbsolventInnen erhalten mindestens 600 Euro netto pro Monat.
- Lernverhältnisse, die länger als drei Monate dauern, werden unabhängig von der Vorbildung des/der Beschäftigten mit mindestens 800 Euro netto vergütet.
- Der Praktikumsplatz darf einen regulären Arbeitsplatz nicht ersetzen. Der reibungslose Ablauf des Betriebs darf nicht von der Anwesenheit eines oder mehrerer Praktikanten abhängig sein.
- Jede/r Praktikant/in hat Anspruch auf einen schriftlichen Praktikumsvertrag, in dem Dauer, Vergütung und Arbeitsbereiche des Praktikums beschrieben sind.
- Jede/r Praktikant/in hat nach Abschluss seines Praktikums Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis.
- Während der Zeit des Praktikums wird dem/der Praktikanten/in ein/e Betreuer/in zur Seite gestellt, an den/die er/sie sich jederzeit mit Fragen wenden kann.
Der Sieben-Punkte-Plan orientiert sich damit auffällig an den Forderungen der Jugend des DGB. Diese bewertet den Schritt der Digitalen Wirtschaft als einen "notwendigen, längst überfälligen und wegweisenden, der sicher auch ein Stück weit dazu beitragen kann, Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen, die bislang von Kostenlos-Praktikanten besetzt werden."
Die Direktive des BVDW tritt am 1. April 2006 verbindlich für alle BVDW-Mitglieder für neu eingestellte Praktikanten in Kraft. Bestehende Praktikums-Verträge können zu alten Konditionen zuende geführt werden.