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Crowdinvesting: Start-ups lehnen stärkere Reglementierung ab

05.02.2015 Nutzer von Crowdinvesting-Plattformen fühlen sich über Chancen und Risiken ihrer Geldanlage in Start-ups gut informiert und halten eine stärkere Reglementierung von Investitionen durch die Politik für unnötig. So die Ergebnisse einer Blitzumfrage des Bitkom zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser unter mehr als 130 Investoren.

 (Bild: martaposemuckel/Pixabay)
Bild: martaposemuckel/Pixabay
90 Prozent der Crowdinvesting-Nutzer geben an, dass die Projekte transparent vorgestellt wurden. 62 Prozent halten sich sogar für besser informiert als bei klassischen Investitionen, etwa bei Banken. Gerade einmal acht Prozent fühlen sich schlechter informiert. Praktisch alle Crowdinvestoren (98 Prozent) sind sich über das Risiko bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Geldes im Klaren. Und 95 Prozent möchten auch künftig einen Teil ihres Geldes auf diese Weise investieren.

Drei Viertel der Crowdinvesting-Investoren (74 Prozent) erklären, sie würden ihre Einkommensverhältnisse gegenüber der Plattform oder dem Start-up nicht offenlegen. Damit dürften sie künftig maximal 1000 Euro in ein Projekt oder Start-up investieren. Gerade einmal zwölf Prozent wären zu dieser Offenlegung bereit. Mehr als ein Drittel (37 Prozent) der Investoren haben in der Vergangenheit bereits Summen von mehr als 1000 Euro investiert. Fünf Prozent aller Befragten haben sogar schon einmal mehr als 10.000 Euro für ein einzelnes Investment eingesetzt. Nur jeder Vierte (26 Prozent) wäre bereit, das vorgeschriebene Informationsblatt auszudrucken und unterschrieben zurückzusenden. Jeder Zweite (48 Prozent) hält das für zu aufwändig.

Das vom Bundeskabinett beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat das Ziel, Kleinanleger bei Investitionen besser zu schützen. Es sieht zwar für Crowdfinanzierung Ausnahmen vor. Sie gelten nur bis zu einer Gesamtfinanzierungsumme von 1 Million Euro. Einzelinvestoren dürfen sich nur mit 1.000 Euro beteiligen, eine Obergrenze von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen gelten.
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