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Youtube-Urteil: Bitkom rügt Gema
23.04.2012 Das Landgericht Hamburg hat am vergangenen Freitag in einem Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Musikplattform YouTube ein Urteil gefällt.
Das Hamburger Urteil sei aber in einem wesentlichen Punkt ein gutes Signal für die Internetwirtschaft, denn es mache klar, so Rohleder, dass YouTube nicht als Inhalteanbieter, sondern als so genannter Hostprovider einzustufen ist. "Die von der Gema geforderten Prüfungspflichten sind schlicht nicht umsetzbar. Ebenso gut hätte die Gema fordern können, Online-Plattformen für Musik zu verbieten.", rügt Rohleder.
Die Gema hatte von YouTube verlangt, einzelne Musikstücke, für die sie die Rechte wahrnimmt, unzugänglich zu machen. Dabei geht die Gema davon aus, dass YouTube sich die Musikstücke zu eigen macht und sie urheberrechtlich prüfen muss. YouTube dagegen sieht sich als Betreiber einer Plattform, für deren Inhalte die einzelnen Nutzer verantwortlich sind. Dazu hat das Landgericht Hamburg jetzt in dem Sinne geurteilt, dass YouTube als so genannter Hostprovider einzuordnen ist, also seinen Nutzern lediglich eine Plattform zur Verfügung stellt.
Seit 2009 gibt es zwischen Youtube und Gema keinen Vertrag mehr zur Vergütung von Musikrechten. Zahlreiche Clips sind aus diesem Grund für deutsche Internetnutzer gesperrt.