Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Transaktions-Mails wieder im Trend: So nutzt man sie erfolgreich
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Das hat jahrelang dazu geführt, dass in der Onlinemarketing-Branche die Ansicht kursierte, weiterführende 1:1-Kommunikation in Transaktions-Mails sei rechtswidrig. Aber erst jetzt setzt sich Schritt für Schritt die Erkenntnis durch, dass das damalige BGH-Urteil auf einem speziellen Einzelfall beruht: Der Kläger hatte die Eingangsbestätigung für seine Kündigung erhalten - in der Werbung war. Das versendende Unternehmen hatte also keinen ausdrücklichen Opt-in. Im Gegentei
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