Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Störerhaftung: EU-Generalanwalt will freie WLANs
17.03.2016 In seinem Schlussantrag argumentiert der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die in Deutschland herrschende Störerhaftung für Anbieter kostenloser offener WLAN-Netze. Die gesellschaftlichen Nachteile dieser Regelung überwiegen nach seiner Meinung.
In einem Schlussantrag hat jetzt Maciej Szpunar , Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, das Prinzip der Störerhaftung abgelehnt. Ein Unternehmer, der der Öffentlichkeit ein WLAN kostenlos zur Verfügung stellt, sei nicht für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers verantwortlich. Nach seiner Meinung überwiegen die Nachteiligen gesellschaftlichen Wirkungen und können auch nicht durch die Vorteile für den Rechteinhaber aufgehoben werden.
Die Meinung des Generalanwalt ist für das Gericht zwar nicht bindend, in der Regel folgt es aber seiner Ansicht. Befürworter freier WLANs bemängeln allerdings, dass Szpunar sich nur auf gewerbliche WLAN-Betreiber bezogen hat und so der Status von Privatanbietern ungeklärt bleiben könnte.
Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.