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Störerhaftung: EU-Generalanwalt will freie WLANs

17.03.2016 In seinem Schlussantrag argumentiert der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die in Deutschland herrschende Störerhaftung für Anbieter kostenloser offener WLAN-Netze. Die gesellschaftlichen Nachteile dieser Regelung überwiegen nach seiner Meinung.

 (Bild: SXC.hu/Jason Morrison)
Bild: SXC.hu/Jason Morrison
Vor dem Europäischen Gerichtshof zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser wird derzeit der Fall des Gautinger Unternehmers zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Tobias Mc Fadden ‘Tobias Mc Fadden’ in Expertenprofilen nachschlagen verhandelt, über dessen öffentlich zugängliches WLAN eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Der Unternehmer, der zugleich Mitglied der Piratenpartei zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ist, wurde im Zuge der Störerhaftung für dieses Vergehen haftbar gemacht. Der Unternehmer hat sich dagegen gewandt und den Europäischen Gerichtshof angerufen, wo nun das - im europäischen Rechtsraum einmalige - Prinzip der Störerhaftung geprüft wird (Az. C-484/14).

In einem Schlussantrag hat jetzt Maciej Szpunar ‘Maciej Szpunar’ in Expertenprofilen nachschlagen , Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, das Prinzip der Störerhaftung abgelehnt. Ein Unternehmer, der der Öffentlichkeit ein WLAN kostenlos zur Verfügung stellt, sei nicht für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers verantwortlich. Nach seiner Meinung überwiegen die Nachteiligen gesellschaftlichen Wirkungen und können auch nicht durch die Vorteile für den Rechteinhaber aufgehoben werden.

Die Meinung des Generalanwalt ist für das Gericht zwar nicht bindend, in der Regel folgt es aber seiner Ansicht. Befürworter freier WLANs bemängeln allerdings, dass Szpunar sich nur auf gewerbliche WLAN-Betreiber bezogen hat und so der Status von Privatanbietern ungeklärt bleiben könnte.

Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.
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