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Urteil: Bewertungsplattform muss negative Kundenmeinung nicht löschen
12.04.2012 Ein Hotel kann sich nicht dagegen wehren, auf einer Bewertungsseite im Internet geführt zu werden. Versucht hatte das die Hotelkette A&O Hostels
aufgrund einer negativen Kundenbewertung. Das Reisebewertungsportal Holidaycheck
muss jedoch den Eintrag des Hotels nicht löschen. Dies hat das Landgericht Berlin
entschieden. Die Hotelkette will in Berufung gehen. Dies meldet das Handelsblatt
.




"Ein weiteres Gericht hat die Unsinnigkeit des Klagebegehrens der A&O Hostels erkannt. Die Behebung von Qualitätsproblemen in Hotels sollte eine wichtigere Aufgabe sein als die Bekämpfung der Meinungsfreiheit im Internet", sagte der scheidende Holidaycheck-CEO Jörg Trouvain

Ein Sprecher der Hotelkette zu dem Urteil: "Die Problematik schreit nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs."