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Urteil: Bewertungsplattform muss negative Kundenmeinung nicht löschen

von sb

12.04.2012 Ein Hotel kann sich nicht dagegen wehren, auf einer Bewertungsseite im Internet geführt zu werden. Versucht hatte das die Hotelkette A&O Hostels zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser aufgrund einer negativen Kundenbewertung. Das Reisebewertungsportal Holidaycheck zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser muss jedoch den Eintrag des Hotels nicht löschen. Dies hat das Landgericht Berlin zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser entschieden. Die Hotelkette will in Berufung gehen. Dies meldet das Handelsblatt zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

Das Berliner Landgericht zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hatte den Willen eines Hotels der A&O Hotels und Hostels Holding AG als unbegründet abgelehnt, nicht auf Holidaycheck.de gelistet zu werden. Das Berliner A&O Hostel kann demnach der Internettochter des Medienkonzerns Burda zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser nicht verbieten, Bewertungen ehemaliger Gäste zu publizieren.

"Ein weiteres Gericht hat die Unsinnigkeit des Klagebegehrens der A&O Hostels erkannt. Die Behebung von Qualitätsproblemen in Hotels sollte eine wichtigere Aufgabe sein als die Bekämpfung der Meinungsfreiheit im Internet", sagte der scheidende Holidaycheck-CEO Jörg Trouvain ‘Jörg Trouvain’ in Expertenprofilen nachschlagen laut dem Handelsblatt.

Ein Sprecher der Hotelkette zu dem Urteil: "Die Problematik schreit nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs."
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