Zum Dossier 'Temu-Strategie'
BGH: Händler haftet nicht für irreführende Kundenbewertungen
21.02.2020 Ein Händler haftet grundsätzlich nicht für die Bewertungen, die Kunden auf Markplätzen wie Amazon erstellen.
Ulrich Hauk , Rechtsanwalt der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft, welcher das abgemahnte Händlerbund -Mitglied gegen die Klage des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. vertritt: "Das Urteil setzt ein wichtiges Zeichen für den Online-Handel. Fairness und Transparenz für den Kunden sind vor allen in Zeiten des wachsenden digitalen Handels gefordert. Der Händlerbund und die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft setzen sich seit Jahren dafür ein, dass der nötige Rechtsrahmen für fairen Wettbewerb und gegen Abmahnmissbrauch innerhalb der Branche geschaffen wird. Dieses Urteil bestätigt uns darin und bietet tausenden Händlern in Deutschland ein Stück Rechtssicherheit."