Anmelden und live dabei sein
Anmelden und live dabei sein
Corona-Angst: Wettbewerbszentrale warnt vor Irreführung
27.03.2020 Die Wettbewerbshüter mahnen mehrere Unternehmen ab, die mit Bezug auf die Corona-Krise werben und dabei gegen geltendes Recht verstoßen.
Doch auch die Wettbewerbszentrale wird bei schwerwiegenden Rechtsverstößen weiterhin förmliche Abmahnungen erteilen. Die Behörde hat dabei insbesondere Unternehmen im Visier, die die Corona-Krise, ihre Auswirkungen und die Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung nutzen wollen, um mit unlauteren Mitteln ihren Absatz zu steigern. "Auch und gerade in der Krise ist ein Mindestmaß an Fairness und Lauterkeit erforderlich, damit der Markt funktionsfähig bleibt", sagt Dr. Reiner Münker , Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. Die Wettbewerbshüter weisen auf geltenden Verbote für irreführende Erfolgsversprechen und Werbung mit der Angst der Konsumenten hin. Gerade im Bereich Gesundheit und Lebensmittel gelten zum Schutze der Verbraucher strikte Werberegelungen. Doch daran halten sich nicht alle.
Lutschpastillen gegen Viren
"In den letzten Tagen und Wochen sehen wir leider auch einige Anbieter, die mit Bezug auf die Corona-Krise werben und hierbei klar gegen geltendes Recht verstoßen, sodass die Wettbewerbszentrale einschreiten musste", sagt Münker. Aussagen wie "Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!", "Lutschpastillen gegen Viren" und von Heilpraktikern angebotene "Bewährte praktische Tipps und Mittel gegen Viren, die auch funktionieren" seien eine bewusste Irreführung der Verbraucher.So mahnte die Behörde auch ein Unternehmen ab, das in ganzseitigen Zeitungsanzeigen mit dem Bild einer Frau mit Atemschutzmaske für sein Vitamin-C angereichertes Lebensmittel warb, außerdem mit der Aussage "Schützen Sie Ihren Körper. Jetzt!" und dem Hinweis "Vor multi-resistenten Bakterien und internationalen Viren schützt Sie ein optimales Immunsystem - 365 Tage im Jahr". Das plakative Bild der Frau mit Atemmaske suggeriere, dass mit der Einnahme des Produktes eine Infektion mit 'internationalen' Viren, eben auch dem Corona-Virus, verhindert werden könne, so die Wettbewerbshüter. Krankheitsbezogene Aussagen sind in der Werbung für Lebensmittel jedoch verboten. Ihnen dürfen keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben oder der Eindruck dieser Eigenschaften erzeugt werden.