Holen Sie sich Ihr 'iBusiness Executive Briefing' kostenlos iBusiness Daily mit Executive Briefings abonnieren
Abonnieren Sie den den 'iBusiness Daily Newsletter' und bekommen Sie zweimal wöchentlich das umfassende 'iBusiness Executive Briefing' kostenlos zugemailt: .
iBusiness Daily mit Executive Briefings abonnieren
Mehr Sichtbarkeit für Ihre Agentur Hier zu Premium-Plus upgraden
Alle Ihre Whitepaper, Pressemitteilungen und Gastbeiträge kostenlos auf iBusiness.de veröffentlichen. Dazu besseere Sichtbarkeit aller Ihrer Stellenanzeigen und Ihres Agenturprofils. Und noch viel mehr. Zu PremiumPlus hier entlang:
Hier zu Premium-Plus upgraden

Warenkorberinnerungen: So versenden Shops rechtssichere Marketing-Mails

05.04.2017 Ist es zulässig, Nutzer an ihren noch nicht bestellten Warenkorb zu erinnern? Madeleine Pilous‘Madeleine Pilous’ in Expertenprofilen nachschlagen , Rechtsexpertin bei Trusted Shops zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , nimmt das Marketingtool Warenkorberinnerung aus rechtlicher Sicht unter die Lupe.

 (Bild: Geralt/Flickr)
Bild: Geralt/Flickr

Grundsatz: Werbung nur mit Einwilligung

Die Nutzung einer E-Mail-Adresse für Werbung ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn der Nutzer hierin eingewilligt hat. Dies beruht auf dem datenschutzrechtlichen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, nach dem eine Datenverwendung, welche nicht gesetzlich legitimiert ist, einer Einwilligung bedarf. EMail-Werbung ohne eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten stellt darüber hinaus eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar.

Die Nutzung steht unter den Voraussetzungen, dass der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat, die Einwilligung protokolliert wird und der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann. Weiter muss der Nutzer darauf hingewiesen werden, dass er seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann (§ 13 Abs. 2 TMG). In der Praxis wird dies häufig durch Checkboxen im Bestellprozess oder separate Newsletterseiten im Shop umgesetzt.

Sind Warenkorb-Erinnerungen Werbung?

Vielen ist bereits bekannt, dass man für einen wöchentlichen Newsletter eine Einwilligung braucht. Allerdings ist der Begriff der Werbung sehr weit zu verstehen: "Der Begriff der Werbung umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch alle Maßnahmen eines Unternehmens, die auf die Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen gerichtet sind." (BGH, Urteil v. 12.09.2013 , I ZR 208/12)

Damit fallen nicht nur in regelmäßigen Abständen versendete Newsletter unter diesen Begriff, sondern bspw. auch Geburtstags-Mailings oder eben Warenkorb-Erinnerungen an Bestellabbrecher.

Ausnahmeregelung greift nicht

Ein Versand von E-Mail-Werbung kann unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG auch ausnahmsweise ohne Einwilligung erfolgen. Dies setzt jedoch u.a. voraus, dass die E-Mail-Adresse des Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung bereits zur Verfügung steht. Dies ist im dargestellten Fall jedoch nicht erfüllt, da bei Bestellabbrecher-Mails durch den Abbruch des Bestellprozesses gerade noch keine Ware verkauft wurde. Außerdem darf in diesem Fall nur für 'eigene, ähnliche Waren' geworben werden - da aber noch gar nicht bestellt wurde, steht auch nicht fest, was eine ähnliche Ware zu der Gekauften wäre.

Das Versenden von Warenkorb-Erinnerungen ist somit unzulässig, wenn der Nutzer keine ausdrückliche Einwilligung hierzu erteilt hat. Dabei ist es nicht relevant, ob es sich bei dem Nutzer um einen Verbraucher oder einen Unternehmer handelt. Obige Ausführungen gelten auch im B2B-Bereich.

Die erforderliche Einwilligung könnte z.B. zu Beginn des Bestellprozesses durch eine nicht vorangekreuzte Checkbox eingeholt werden. Eine bloße Information in der Datenschutzerklärung ist hingegen nicht ausreichend.

Wenn solche Mails ohne Einwilligung versendet werden, kann dies von Mitbewerbern, Verbänden oder qualifizierten Einrichtungen abgemahnt werden. Außerdem stehen auch dem Empfänger selbst Unterlassungsansprüche zu.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: