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 (Bild: InfoWire.dk/Flickr)
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Hassbotschaften in Social Media: Facebook muss Meinungsfreiheit respektieren

10.09.2018 - Wenn auf Facebook zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser auch künftig mehr Hassbotschaften stehen bleiben als gelöscht werden, ist das zum Teil auch Ergebnis deutscher Rechtsprechung. So hat das Oberlandesgericht München zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser es dem Internetkonzern nun deutlich schwerer gemacht, Posts zu entfernen (18 W 858/18). Die Richter versagen dem Konzern, die Gemeinschaftsstandards seiner AGB über die Meinungsfreiheit zu stellen, berichtet Golem zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Mit anderen Worten: Facebook kann nicht mehr entscheiden, was Hassbotschaften sind, sondern ein Gericht muss klären, ob der Post die Grenzen der Meinungsfreiheit sprengt. Damit widerlegt das Gericht eine Entscheidung der Vorinstanz.

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