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SEM-Urteil: EuGH verbietet Markennamen in Adwords-Anzeigen - manchmal
23.03.2010 Google ist nicht verantwortlich, wenn ein Werbetreibender Adwords-Suchwortanzeigen mit fremden Marken triggert, so der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil von heute. Über die Zulässigkeit für den Anzeigenschalter, urteilte das Gericht differenzierter.
Es sei aber Sache des nationalen Gerichts, im Einzelfall zu würdigen, ob eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion vorliegt oder vorliegen könnte. Die reine Markenbenutzung selbst, sei aber keine ausschließliche Beeinträchtigung: "Diese Auswirkungen der Benutzung eines mit der Marke identischen Zeichens durch Dritte stellen jedoch für sich allein keine Beeinträchtigung der Werbefunktion der Marke dar." (AZ C-236/08 bis C-238/08)
Google bloggt erleichtert.