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Was sind die Erfolgsrezepte des chinesischen Billig-Marktplatzes? Und wie kann man seiner Strategie begegnen? Das iBusiness-Dossier stellt exklusive Zahlen und Analysen zu TEMU zusammen.
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 (Bild: System Inkasso)
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Vorleistung und Vergütung

Agenturen haben ein Recht auf Abschlagszahlungen

28.01.2022 - Dienstleister und Agenturen sind grundsätzlich bei Werkverträgen zur Vorleistung verpflichtet. Abschlagszahlungen sind ein Mittel der Wahl. Und die muss nicht einmal vertraglich vereinbart werden.
Generell sollen Abschlagszahlungen (Teilzahlungen auf eine Geldschuld) dazu dienen, die finanzielle Belastung und das Risiko derjenigen Partei eines Geschäfts möglichst gering zu halten, die (ansonsten) in Vorleistung treten muss. Die mit Agenturen geschlossen Verträge sind zumeist Werkverträge, bei denen der Vertragsgegenstand erst noch hergestellt werden muss. Oft handelt es sich dabei um Werke größeren Umfangs und längerer Herstellungsdauer, die für Dienstleister u. U. hohe Kosten im Vorfeld bedeuten. Durch Abschlagszahlungen sollen diese besser handhabbar sein. Die Abschlagszahlung ist vor

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