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Herber Dämpfer für AirBnb: Berlin erlässt strenge Regeln für Vermietungen
11.04.2016 In Berlin dürfen ab dem 1. Mai keine Wohnungen mehr bei AirBnB vermietet werden, es sei denn, der Besitzer hat eine Sondergenehmigung der Stadt. Außerdem sind die Portale dazu verpflichtet, den Behörden Auskunft über die Mieter zu geben. Grundlage des strengen Vorgehens ist das Zweckentfremdungsgesetz.