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WDR-Rundfunkrat bremst Tagesschau-App

20.01.2010 Die Rundfunkratsvorsitzende des WDR, Ruth Hieronymi, hat dem Sender mehr Zurückhaltung bei der Entwicklung von Anwendungen für Smartphones empfohlen, hält aber die ARD-App, die die Verleger heftig kritisieren, für legal..

"Mit den Apps steht der Drei-Stufen-Test vor einer
neuen Bewährungsprobe"
, erklärt Ruth Hieronymi ‘Ruth Hieronymi’ in Expertenprofilen nachschlagen , die Vorsitzende des
WDR-Rundfunkrats zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . "Klar ist, dass es sich bei Apps nicht um neue Angebote handelt, sondern nur um einen neuen Verbreitungsweg. Sowohl die Rundfunkmitteilung der EU-Kommission als auch der Rundfunkstaatsvertrag lassen keinen Zweifel daran, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk alle Übertragungswege nutzen kann. "
Daher sei für die Apps auch kein neuer Drei-Stufen-Test erforderlich. Allerdings: "Mit dem Rundfunkstaatsvertrag hat uns der Gesetzgeber aber
gleichfalls unzweifelhaft auferlegt, dass bei den Telemedien
insbesondere auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des
öffentlich-rechtlichen Handelns einbezogen werden müssen."

Um einen rechtsfesten und praktikablen Weg zur Einbeziehung der
Apps in den Drei-Stufen-Test zu finden, empfiehlt der WDR-Rundfunkrat
der ARD, während der Prüfung der vorliegenden Telemedienkonzepte
darauf zu verzichten, neue Verbreitungswege zu nutzen.

Zugleich zeige das Beispiel der Apps, dass sich die
technologischen und wirtschaftlichen Bedingungen schneller ändern,
als dass sie bisher in dem Verfahren haben berücksichtigt werden
können.
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